Der Beschwerde führende Inhaber der Einzelfirma sei gemäss eigenen Angaben zu 100% bei der Firma C.________ AG in D.________ angestellt und er habe auf der Beilage 05 der Steuererklärung 2011 "Selbstständiges Erwerbseinkommen" eine totale Fahrleistung mit dem Personenwagen mit gemischter Nutzung (privat und geschäftlich) von 25'000 km deklariert. Da auf dem Lohnausweis der C.________ AG für ihn keine unentgeltliche Beförderung zwischen Wohnund Arbeitsort bestätigt werde, sei davon auszugehen, dass bereits für den täglichen Arbeitsweg Kantonsgericht KG Seite 6 von 15