In der Folge wurden die Steuerpflichtigen am 16. August 2013 ordentlich veranlagt. Dabei setzte die Kantonale Steuerverwaltung deren steuerbares Einkommen auf 354'010 Franken (Kantonssteuer) bzw. 348'457 Franken (direkte Bundessteuer) und das steuerbare Vermögen auf minus 352'270 Franken fest. Die Differenz zur Deklaration ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass keine Steuerausscheidung mit dem Kanton Schwyz vorgenommen wurde, sowie aus verschiedenen weiteren Aufrechnungen. Zur Begründung wurde auf der Veranlagungsanzeige vermerkt: Kantonsgericht KG Seite 3 von 15