__ AG und 45'000 Franken von der E.________; gemäss eigenen Angaben Tätigkeitsgrad von je 50%) sowie einen Verlust in der Höhe von minus 1'083 Franken aus selbstständiger Nebenerwerbstätigkeit ("J.________atelier"). Als Berufsauslagen machte die Ehegattin Abzüge für Fahrkosten im Betrag von 14'248 Franken (176 Tage mit 2 Fahrten von je 23 km nach D.________ und zurück sowie 40 Tage mit 2 Fahrten von je 180 km nach H.________ und zurück), für auswärtige Verpflegung im Betrag von 3'200 Franken sowie (pauschal) für sonstige Berufsauslagen / Weiterbildungskosten im Betrag von 2'371 Franken geltend.