In der Steuererklärung, welche am 17. Dezember 2012 für die Steuerperiode 2011 eingereicht wurde, deklarierte der steuerpflichtige Ehemann ein Einkommen aus unselbstständiger Haupterwerbstätigkeit im Betrag von 127'133 Franken (gemäss eigenen Angaben Tätigkeitsgrad von 100%) sowie darüber hinaus ein solches aus selbstständiger Haupterwerbstätigkeit ("Ort: H.________") in der Höhe von 164'441 Franken. Die steuerpflichtige Ehegattin ihrerseits deklarierte ein Einkommen aus unselbstständiger Haupterwerbstätigkeit im Betrag von 79'028 Franken (34'028 Franken von der C.________ AG und 45'000 Franken von der E.________;