3. Die Beschwerde von A.________ und B.________ wird abgewiesen. Der Einspracheentscheid der Kantonalen Steuerverwaltung vom 29. August 2013 wird bestätigt. 4. Die Kosten (Gebühr: 500 Franken) werden A.________ und B.________ unter solidarischer Haft auferlegt. Diese Gerichtsgebühr wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. III. Zustellung