Mit Ausnahme der sog. Dumont-Praxis, die aber auf den 1. Januar 2010 aufgehoben wurde (AS 2009 1515), sind die Begriffe "Reparatur- oder Renovationskosten" in einem engen, technischen Sinne zu verstehen. Andernfalls würde eine praktikable Abgrenzung gegenüber den Betriebskosten verunmöglicht, tragen doch insbesondere Heizkosten stets (auch) dazu bei, die Nutzbarkeit von Wohnraum zu ermöglichen bzw. zu erhalten und damit künftigen Reparaturen vorzubeugen (vgl. Urteil BGer 2C_453/2009 vom 3. Februar 2010 E. 3.4). Aufgrund des Gesagten muss die Beschwerde auch in diesem Punkt abgewiesen werden.