In Bezug auf die Abzugsmöglichkeit bei den Steuern (für Eltern mit Wohnsitz im Kanton Bern) erklärt die Rudolf Steiner Schule im Übrigen folgendes: "In der Steuererklärung kann pro Kind ein Kinderabzug von 6'200 Franken gemacht werden. Schulgeld (Familienbeitrag) das pro Kalenderjahr den kumulierten Kinderabzugsbetrag übersteigt, kann bis zu einer Obergrenze von 20% des Reineinkommens als Vergabung geltend gemacht werden." Wollte man diese Regelung auf den Kanton Freiburg übertragen, müsste festgestellt werden, dass der Kinderabzug bei zwei Kindern zwischen 14'000 und 17'000 Franken je nach Reineinkommen beträgt.