Ausserdem sei ein grösserer Kunden- und Akquisitionsanlass vorgesehen gewesen, der jedoch erst im März 2013 habe stattfinden können. Schliesslich seien die notwendigen Rückstellungen für Lohn-, Akquisitions- und Werbekosten zu erwähnen. Die Kosten seien somit auf mehrere Steuerperioden verteilt worden, gehörten aber inhaltlich zusammen. Der Kanton Bern, damaliger Ort der Tätigkeit des Einzelunternehmens, lasse diese Rückstellung zu, so dass die Weigerung des Kantons Freiburg zu einer unsachgerechten Ungleichbehandlung im interkantonalen Steuerrecht führe.