b) Die Beschwerdeführenden machen geltend, sie hätten aufgrund der durch den Gesetzgeber und der FINMA im Kollektivanlagebereich vorgegebenen Änderungen für die Finanzbranche die wirtschaftlich erforderlichen Betriebsumstellungen und Umstrukturierungen umgesetzt. Die Kosten hätten sich über zwei Jahre verteilt, seien allerdings grösstenteils im Jahr 2012 angefallen, obwohl die Arbeiten mehrheitlich im Jahr 2011 stattgefunden hätten. Die Kosten seien jedoch zum überwiegenden Teil im Jahr 2011 bereits bekannt und budgetierbar gewesen.