Die echte Rückstellung ist ein Buchungsvorgang, mit dem unter den Passiven der Jahresbilanz zu Lasten der Erfolgsrechnung einer Verbindlichkeit, die am Ende des Geschäftsjahres zwar besteht, aber in ihrem Bestand und/oder in ihrer Höhe nicht genau feststeht, Rechnung getragen wird. Soweit "drohende Verluste" berücksichtigt werden sollen, ist anerkannt, dass für zukünftige Risiken bzw. Ertragseinbussen keine Rückstellungen gebildet werden dürfen (vgl. Urteil BGer 2C_478/2011 vom 10. November 2011 E. 2.1). Echte Rückstellungen im Sinne von Bst. a und teilweise Bst.