Sie machten geltend, sie hätten aufgrund der durch den Gesetzgeber und der FINMA vorgegebenen Änderungen für die Finanzbranche die wirtschaftlich erforderlichen Betriebsumstellungen umgesetzt. Die Kosten hätten sich über zwei Jahre verteilt, seien allerdings grösstenteils im Jahr 2012 angefallen, obwohl die Arbeiten mehrheitlich im Jahr 2011 stattgefunden hätten. Sie hätten daher die Kosten der Umstrukturierung auf die zwei Jahre aufgeteilt. Ihre Kinder gingen zwar in die Rudolf Steiner Schule, der geltend gemachte Abzug betreffe jedoch eine abzugsfähige Spende und kein Schulgeld. Die Waschmaschine gehöre zum Inventar des Hauses, so dass die Ersatzanschaffung abzugsfähig sei.