B. Die Steuerpflichtigen erhoben am 17. Juni 2013 Einsprache. Sie beantragten die Berücksichtigung der Rückstellungen in der Höhe von 83'321 Franken, der Spende an die Rudolf Steiner Schule in der Höhe von 11'400 Franken, der Kosten für den Ersatz der Waschmaschine zu 3'657 Franken, sowie des Service-Abonnements für den Heizungsbrenner zu 404 Franken. Sie machten geltend, sie hätten aufgrund der durch den Gesetzgeber und der FINMA vorgegebenen Änderungen für die Finanzbranche die wirtschaftlich erforderlichen Betriebsumstellungen umgesetzt.