In der ordentlichen Veranlagung der direkten Bundessteuer und der Kantonssteuer 2011 vom 16. Mai 2013 bezifferte die Kantonale Steuerverwaltung das Einkommen aus der selbstständigen Haupterwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen auf 89'812 Franken, indem sie Rückstellungen im Betrag von 83'321 Franken und eine Spende an die Rudolf Steiner Schule von 11'400 Franken nicht zum Abzug zuliess. Sie wies zudem darauf hin, dass der Ersatz der Waschmaschine im Betrag von 3'657 Franken und das Service-Abonnement für den Heizungsbrenner im Betrag von 404 Franken nicht abzugsfähig sind.