In der Steuererklärung, welche sie am 8. Dezember 2012 für die Steuerperiode 2011 einreichten, deklarierte der Steuerpflichtige ein Einkommen aus unselbstständiger Haupterwerbstätigkeit im Betrag von 41'148 Franken sowie einen Verlust aus selbstständiger Haupterwerbstätigkeit in der Höhe von 15'889 Franken. Die Steuerpflichtige ihrerseits deklarierte ein Einkommen aus unselbstständiger Haupterwerbstätigkeit im Betrag von 90'013 Franken, ein solches aus unselbstständiger Nebenerwerbstätigkeit im Betrag von 2'700 Franken sowie einen Verlust in der Höhe von 43'679 Franken aus selbstständiger Haupterwerbstätigkeit.