— Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 10 Sachverhalt A. B.________ ist Inhaber der Einzelfirma C.________. Er ist zudem Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der D.________ GmbH. A.________ ist ihrerseits bei der erwähnten Einzelfirma angestellt und arbeitet zudem auch für die GmbH. Sie ist überdies Inhaberin der Einzelfirma E.________. Die mit-einander verheirateten Steuerpflichtigen hatten trotz unterschiedlicher Wohnadressen im Jahr 2011 ihr gemeinsames (Haupt-)Steuerdomizil in F.________ im Kanton Freiburg, wo sie ein Einfamilienhaus besitzen.