Die ordentlichen Abschreibungen werden durch Festsetzung bestimmter Quoten regelmässig auf die Nutzungsdauer des Vermögensstücks verteilt. Gegenstand der ausserordentlichen Abschreibungen ist in erster Linie das keiner Abnutzung unterliegende, ausnahmsweise aber auch das übrige Geschäftsvermögen. Wertverminderungen, die ausserordentliche Abschreibungen bedingen, sind aussergewöhnliche, geschäftsplanwidrige Erscheinungen.