Der mit Verfügung vom 18. September 2013 festgesetzte Kostenvorschuss von 1'000 Franken wurde fristgemäss bezahlt. In ihrer Beschwerdeantwort vom 23. bzw. 24. Oktober 2013 schliesst die Kantonale Steuerverwaltung auf Abweisung. Sie legt insbesondere noch dar, die Bestimmung eines Kantonsgericht KG Seite 3 von 9