Beschwerde vom 13. September 2013 gegen den Einspracheentscheid vom 9. September 2013; direkte Bundessteuer und Kantonssteuer 2012 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 9 Sachverhalt A. Die Beschwerdeführerin mit Sitz in B.________ betreibt Handel mit Waren aller Art, Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien, Marketingberatung sowie Durchführung und Organisation von Reisen (Nebenzweck gemäss Statuten). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrats untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.