In der Steuererklärung, welche er zusammen mit seiner Ehegattin am 14. August 2012 für die Steuerperiode 2011 einreichte, deklarierte er ein Einkommen aus unselbstständiger Haupterwerbstätigkeit (D.________) im Betrag von 268'436 Franken und ein solches aus unselbstständiger Nebenerwerbstätigkeit (E.________) im Betrag von 6'750 Franken. Als Gewinnungskosten machte er Abzüge für Fahrkosten (Code 2.110) im Betrag von 7'600 Franken, für auswärtige Verpflegung (Code 2.120) im Betrag von 3'200 Franken, für sonstige Berufsauslagen/Weiterbildungs- und Umschulungskosten (Code 2.130) im Betrag von 13'081 Franken sowie einen pauschalen Abzug in der Höhe von 1'350 Franken (20%) für die