Nach Veröffentlichung des bereits erwähnten Urteils vom 26. Oktober 2012 (BGE 138 II 545, übersetzt in RDAF 2014 II 544) wurde in der Lehre ausdrücklich bedauert, dass sich das Bundesgericht in diesem Fall nicht mit der Frage zu befassen gehabt habe, ob und inwiefern ein von der Eidgenössischen Steuerverwaltung unterzeichnetes Ruling im Bereich der direkten Bundessteuer von den Kantonen zwingend zu beachten sei (STEFAN OESTERHELT, Steuerrechtliche Entwicklungen [insbesondere im Jahr 2012], SZW 2013, 85 ff., 96 f.). Verschiedene andere Autoren beschäftigten sich ebenfalls mit der Problematik. Auf diese Lehrmeinungen ist jedoch nicht mehr näher einzugehen, nachdem die Frage nun in höchster