In einem zweiten, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil (2C_807/2014) vom gleichen Tag befasste sich das Bundesgericht noch mit weiteren grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit Steuerrulings. Daraufhin wurden die Parteien mit Schreiben vom 29. September 2015 über die Wiederaufnahme des vorliegenden Beschwerdeverfahrens im Lichte der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung informiert.