Diesbezüglich sei davon auszugehen, dass der Steuergerichtshof in seinem Urteil vom 21. Dezember 2012 rechtskräftig entschieden habe, dass die Kantonale Steuerverwaltung an das Ruling der Eidgenössischen Steuerverwaltung gebunden sei. Zudem habe das Bundesgericht in einem Urteil vom 10. Dezember 2012 (2C_603 und 604/2012) in aller Deutlichkeit und ohne jeglichen Zweifel festgehalten, dass ausschliesslich die Eidgenössische Steuerverwaltung für die Erteilung von verbindlichen Auskünften im Bereich der direkten Bundessteuer zuständig sei.