Gemäss Veranlagungsanzeige vom 14. März 2013 wurden das Einkommen und Vermögen aus privaten Wertschriften und sonstigen Kapitalanlagen (Code 3.210, Privatkapitalien) mit CHF 1'835.- bzw. CHF 831'526.- veranlagt. Die Privatschulden (Code 4.210) wurden auf CHF 868'089.- und die diesbezüglich abzugsfähigen Zinsen auf CHF 11'825.- festgesetzt. Zur Begründung der Veranlagung von Code 4.210 wurde insbesondere vermerkt, die Schuldzinsen auf den Darlehen betreffend das Anlagevehikel (CHF 35'523.-) würden seit dem Widerruf des Rulings, welcher am 18. April 2008 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung erfolgt sei, für die direkte Bundessteuer nicht mehr zum Abzug zugelassen.