Im Übrigen wurde vom Beschwerderückzug betreffend die Kantonssteuern Vormerk genommen. C. a) In seiner Steuererklärung für die Steuerperiode 2008 machte der Beschwerdeführer ebenfalls diverse Privatschulden und Schuldzinsen (Code 4.210) geltend. Darin inbegriffen waren wiederum Darlehen der Finance Company. Dafür wurden im Jahr 2008 Darlehenszinsen in der Höhe von CHF 35'523.- geltend gemacht. Gemäss Veranlagungsanzeige vom 14. März 2013 wurden das Einkommen und Vermögen aus privaten Wertschriften und sonstigen Kapitalanlagen (Code 3.210, Privatkapitalien) mit CHF 1'835.- bzw. CHF 831'526.- veranlagt.