Dieses Beschwerdeverfahren wurde vorerst mit Verfügung vom 1. Juli 2009 – dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechend – bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides im gleich gelagerten Verfahren 604 2008-149/150 sistiert. d) Mit dem vorne bereits erwähnten Urteil vom 27. Mai 2011 (am 28. August 2011 mit der Nr. 40 veröffentlicht unter www.fr.ch/rechtsprechung) hiess der Steuergerichtshof im Verfahren 604 2008-149 die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer gut.