gewählte Rechtsgestaltung sei ungewöhnlich und sachwidrig. Die kreditfinanzierende Tochtergesellschaft der Bank in Australien übernehme ein absonderliches Risiko, das jeglichen normalen Geschäftsrahmen sprenge. Die Finanzierung der Finanzanlage sei bewusst so gewählt worden, um Steuern einzusparen. Gemäss Prospekt werde die Steuerersparnis nebst der Rendite klar als erreichbares Ziel erklärt. Bei der Berechnung der Rendite spiele die Abzugsfähigkeit der Zinsen eine entscheidende Rolle. Das gewählte Vorgehen würde auch zu einer erheblichen Steuereinsparung führen, was im Sinne einer Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen nicht hingenommen werde dürfe.