B. a) In seiner Steuererklärung, welche er am 12. September 2007 für die Steuerperiode 2006 einreichte, deklarierte der Beschwerdeführer einerseits insbesondere Einkommen und Vermögen aus Wertschriften und sonstigen Kapitalanlagen im Betrag von CHF 1'233.- bzw. CHF 714'119.- (Code 3.21, Privatkapitalien). Unter den Vermögenswerten befanden sich Anteile am australischen Limited Partnership im Betrag von CHF 578'570.-, für welche kein Ertrag ausgewiesen wurde. Andererseits machte der Steuerpflichtige insbesondere Privatschulden und Schuldzinsen (Code 4.21) im Betrag von CHF 953'033.- bzw. CHF 57'133.- geltend. Darin inbegriffen waren Darlehen der C.________