der Eidgenössischen Steuerverwaltung am 3. August 2004 detailliert ausformulierte und begründete "Anträge zur steuerlichen Behandlung einer Beteiligung einer in der Schweiz ansässigen natürlichen oder juristischen Person an einer australischen Limited Partnership" (zu den Einzelheiten des dargelegten Sachverhalts und der gestellten Anträge siehe das – andere Steuerpflichtige betreffende – Urteil des Steuergerichtshofs 604 2008-149/150 vom 27. Mai 2011, am 28. August 2011 mit der Nr. 40 veröffentlicht unter www.fr.ch/rechtsprechung). Diese Rulinganfrage wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung am 4. August 2004 mit dem Vermerk "Einverstanden!" gegengezeichnet.