Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben und der streitige Abzug für freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige juristische Personen (Code 5.120) auf 20% der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte festgesetzt. II. Kantonssteuer (604 2013 31) 2. Der Rekurs wird gutgeheissen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben und der streitige Abzug für freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige juristische Personen (Code 5.120) auf 20% der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte festgesetzt. III. Gerichts- und Parteikosten