Üblicherweise gewährt der Steuergerichtshof bei der Vertretung durch einen selbstständigen Rechtsanwalt einen Stundenansatz von 230 Franken. Aufgrund der Akten und unter den gegeben Umständen erscheint es vorliegend gerechtfertigt, den Betrag der angemessenen Parteientschädigung auf 1'500 Franken, inkl. Auslagen, plus 8 % Mehrwertsteuer (120 Franken) festzusetzen. (Dispositiv auf der nächsten Seite) Kantonsgericht KG Seite 9 von 9 Der Steuergerichtshof erkennt: I. Direkte Bundessteuer (604 2013 30) 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen.