Im vorliegenden Fall hat die Vertreterin der Beschwerdeführerin eine Kostenliste für einen Betrag von 1'650 Franken (plus 132 Franken Mehrwertsteuer) eingereicht. Dieses Honorar beruht auf einer Mandatsführung durch den Firmeninhaber lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte T.________, welcher 6.875 Stunden à 240 Franken in Rechnung gestellt hat. Dabei ist zu präzieren dass dieser Stundenansatz auch sämtliche Auslagen umfasst. Üblicherweise gewährt der Steuergerichtshof bei der Vertretung durch einen selbstständigen Rechtsanwalt einen Stundenansatz von 230 Franken.