Die Stiftung ist ein rechtlich verselbstständigtes und personifiziertes Zweck- und Sondervermögen. Das Stiftungsgeschäft ist ein einseitiges, nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen. Als Spezialfälle der Stiftungserrichtung gelten Schenkungen mit der Auflage, aus dem Geschenkten eine selbstständige Schenkung zu errichten oder letztwillige Zuwendungen mit einer solchen Auflage (zum Stiftungsbegriff siehe HANS WIPFLI, Besteuerung der Kantonsgericht KG Seite 6 von 9 Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen, Diss. Basel 2000, 122 ff. mit weiteren Hinweisen).