Diesbezüglich wird allerdings von gewissen Autoren mit guten Gründen postuliert, dass statutarische Mitgliederbeiträge an steuerbefreite Vereine ebenfalls abzugsfähig sein sollten, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Alltag gehörten nämlich viele Personen einem Verein nur deshalb als Mitglied an, weil sie mit ihrem Bekenntnis, dem Mitgliederbeitrag und eventuellen weiteren Zuwendungen ausschliesslich die gemeinnützige Sache unterstützen möchten (RAINER ZIGERLIG / GUIDO JOD, in Martin Zweifel / Peter Athanas, Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht I/2a, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 2. Aufl. 2008, N. 3 ff. zu Art.