Diese enthalten genauere Ausführungen zu bestimmten Themen des KS Nr. 12 mit dem Ziel, die Entscheidfindung im Bereich der Steuerbefreiungen und damit zusammenhängender Fragen in der täglichen Arbeit zu erleichtern. Gleichzeitig soll dazu beigetragen werden, dass in diesem weitgehend harmonisierten Bereich in allen Kantonen ein einheitlicher Massstab zur Anwen- Kantonsgericht KG Seite 5 von 9 dung gelangt. Im März 2008 wurden zudem noch ergänzende Praxishinweise über die "Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen und Zweckänderungsvorbehalt im Zusammenhang mit dem revidierten Stiftungsrecht" veröffentlicht.