B. In der Steuererklärung, welche A.________ am 19. Oktober 2011 für die Steuerperiode 2010 einreichte, machte sie insbesondere einen Abzug für freiwillige Zuwendungen an öffentliche oder gemeinnützige juristische Personen (Code 5.120) im Betrag von hhh Franken (iii Franken, begrenzt auf 20% des Reineinkommens) geltend. Darin ist nebst anderen Zuwendungen das der Stiftung C.________ gewidmete Anfangskapital in der Höhe von eee Franken enthalten.