Auf ihr Gesuch vom 29. Dezember 2011 hin wurde die Stiftung C.________ mit Verfügung der Kantonalen Steuerverwaltung / Verwaltung für die direkte Bundessteuer Schwyz vom 20. Januar 2012 ab Gründungsdatum bis zu einem allfälligen Widerruf infolge Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks von den kantonalen Gewinn- und Minimalsteuern sowie der direkten Bundessteuer befreit. Dies war auch schon vorgängig im Zusammenhang mit einem "Gesuch um Vorprüfung zur Steuerbefreiung" in Aussicht gestellt worden.