Parteien A.________, Beschwerdeführerin, vertreten durch die B.________ AG gegen KANTONALE STEUERVERWALTUNG, Vorinstanz Gegenstand Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen; Abzug freiwilliger Leistungen an juristische Personen mit gemeinnützigem Zweck (Anfangskapital einer Stiftung) Beschwerde vom 18. April 2013 gegen den Einspracheentscheid vom 25. März 2013; direkte Bundessteuer und Kantonssteuer 2010 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 9