Davon ausgehend wurde im Rückweisungsentscheid festgehalten, der vorgängig für das Kaufsrecht vereinbarte Preis von 4'091'304 Franken erscheine gegenüber dem Gesamtpreis der Grundstücke, wie er am … 2009 bei der Abtretung des Kaufsrechts festgelegt worden ist (6'200'000 Franken), als erstaunlich tief. Insofern bedürfe die Angelegenheit noch näherer Abklärung, weshalb die Vorinstanz noch weiter zu instruieren und im Sinne der Erwägungen neu zu entscheiden hatte.