Andererseits macht der Beschwerdeführer insbesondere geltend, es sei bereits im Jahre 2002 ein obligatorisches, limitiertes Vorkaufsrecht vereinbart worden, welches für 350 Franken pro m2 hätte ausgeübt werden können. Dabei sei man von Erschliessungskosten von ca. 80 Franken pro m2 ausgegangen, was einen sehr realistischen Preis von ca. 430 Franken pro m2 ergebe. Ende 2005 sei dann aufgrund diverser Gespräche beschlossen worden, das obligatorisch vereinbarte Vorkaufsrecht in einen Kaufrechtsvertrag umzuwandeln, u.a. um den zwischenzeitlich aufgelaufenen Darlehensbetrag auch mit einem Kaufrecht zu sichern.