___ gefunden worden. Dieser sei sich der Situation bezüglich des Einzonungsverfahrens bewusst gewesen, habe aber darauf vertraut, dass sie raschmöglichst gelöst werden könne. Als Privatperson habe er bezüglich Sicherheiten keine Auflagen gehabt wie ein Bankinstitut, bei dem die Sicherheiten anders bewertet werden müssten. In der Folge seien mit H.________ durchaus gängige Darlehensverträge abgeschlossen worden, mit Zinssätzen, welche aufgrund der dannzumal geltenden Referenzzinssätze der Freiburger Kantonalbank sowie der Zürcherischen Kantonalbank für Hypotheken nicht überrissen gewesen seien.