habe. "Klassische" Geldgeber (insbesondere Banken) seien offensichtlich nicht (mehr) bereit gewesen, ihm Kredite zu gewähren. Diese seien dann von der Privatperson H.________ gewährt worden und die Darlehen hätten stetig zugenommen. Schliesslich seien die entsprechenden Forderungen von H.________'s Firma, der B.________ AG, übernommen worden. Letztere habe auch ein Darlehen der Freiburger Kantonalbank in der Höhe von 950'000 Franken abgelöst. Ein Blick in die eingereichten Unterlagen zeige klar auf, in welchem Abhängigkeitsverhältnis der Beschwerdeführer gegenüber dem Kreditgeber gestanden habe.