D. Im Anschluss an diesen Rückweisungsentscheid wurde der Beschwerdeführer von der Vorinstanz aufgefordert, detaillierte Auskünfte über seine Geschäftsbeziehungen mit dem Kaufrechtsberechtigten (insbesondere Angaben zu den gewährten Betriebskrediten) zukommen zu lassen (vgl. das Schreiben vom 16. April 2013). Schliesslich wurde die Einsprache gegen die Veranlagung vom … 2010 mit Entscheid vom 8. Februar 2013 erneut abgewiesen.