Mit einem dritten "Zusatz zum Kaufsrechtsvertrag vom … 2006" erfolgte schliesslich am … 2009 eine "Neue Bezeichnung des Kaufsrechtsobjektes (Art. jjj und Art. kkk von E.________)". Nach Erstellen der Teilungsverbale räumte der Beschwerdeführer nun der B.________ AG ein Kaufsrecht an seinen neu gebildeten Gründstücken Nr. jjj (Fläche von 2'557 m2) und kkk (Fläche von 7'733 m2) des Grundbuchs der Gemeinde E.________ ein. Der Kaufpreis für die Gesamtfläche von 10'290 m2 wurde – wiederum gestützt auf den vom Architekten ausgearbeiteten Detailüberbauungsplan inkl. Reglement und unter Vorbehalt einer allfälligen Herabsetzung – auf 4'091'304 Franken (rund 398 Franken pro m2) festgesetzt.