{"Signatur": "FR_TC_010", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2014-08-25", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_010_604-2013-22_2014-08-25.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/604_2013_22_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b6414e1b531e02f533465d70e50e208343882020bb9197b199d70ddc2540ea9eaef2a6e2108cc7f589e4fc026e5abb87dea7&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b6414e1b531e02f533465d70e50e208343882020bb9197b199d70ddc2540ea9eaef2a6e2108cc7f589e4fc026e5abb87dea7&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=604_2013_22", "Checksum": "5fb11aa70ac272ea533b6f6143d7ddb6"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["604 2013 22"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Steuergerichtshof 25.08.2014 604 2013 22"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour fiscale 25.08.2014 604 2013 22"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Steuergerichtshof"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour fiscale"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Steuergerichtshof"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entscheid des Steuergerichtshofes des Kantonsgerichts | Steuer zum Ausgleich der Verminderung des Kulturlandes"}], "ScrapyJob": "446973/26/2286", "Zeit UTC": "05.04.2026 05:03:24", "Checksum": "e58adb0c1ea61b11f2d3a5b162de941a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Freiburg Kantonsgericht Steuergerichtshof 25.08.2014 604 2013 22\nRegeste:\nEntscheid des Steuergerichtshofes des Kantonsgerichts | Steuer zum Ausgleich der Verminderung des Kulturlandes\n\n Tribunal cantonal TC\nKantonsgericht KG\n\nAugustinergasse 3, Postfach 1654, 1701 Freiburg\n\nT +41 26 304 15 00, F +41 26 304 15 01\nwww.fr.ch/tc\n\n604 2013 22\n\nUrteil vom 25. August 2014\nSteuergerichtshof\n\nBesetzung Präsident: Marc Sugnaux\nRichter: Anne-Sophie Peyraud, Hugo\nCasanova\nGerichtsschreiberin: Elisabeth Rime Rappo\n\nParteien A.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Kurt\nSchwab\n\ngegen\n\nGRUNDBUCHAMT DES SEEBEZIRKS, Vorinstanz\n\nGegenstand Steuer zum Ausgleich der Verminderung des Kulturlandes; Bemessungsgrundlage\n\nBeschwerde vom 11. März 2013 gegen den Einspracheentscheid vom\n8. Februar 2013\n\n—\nPouvoir Judiciaire PJ\nGerichtsbehörden GB\nKantonsgericht KG\n\nSeite 2 von 12\n\nSachverhalt\n\nA. Mit Kaufsrechtsvertrag vom … 2006 räumte der Beschwerdeführer der B.________ AG ein\nKaufsrecht an einem (noch nicht abparzellierten) Teil der Liegenschaften Art. ccc und ddd des\nGrundbuchs der Gemeinde E.________ ein (im beigelegten Plan als \"F.________ Sektor\nG.________\" bezeichnete Fläche von ca. 9'070 m2). Damit sollten Betriebskredite, welche die\nKaufsrechtsberechtigte bzw. ihr Verwaltungsrat H.________ dem Kaufsrechtsbelasteten gewährt\nhaben, abgesichert werden. Die Urkunde enthält nur den Beschrieb von Art. ccc und verweist\nbezüglich Art. ddd auf eine spätere Zusatzurkunde. Gemäss den Vertragsbestimmungen begann\ndas (unentgeltlich eingeräumte) Kaufsrecht sofort und für die Dauer von 120 Tagen ab Vorliegen\neines rechtskräftigen Umzonungs- und Detailbebauungsentscheides der Gemeinde E.________\nbzw. des Kantons Freiburg (gemäss Spezialplan Nr. iii), längstens jedoch für 10 Jahre. Der\nKaufpreis wurde auf 3'800'000 Franken (ca. 419 Franken pro m2) festgesetzt. Dieser Betrag\nberuhte angeblich auf der Annahme des von einem Architekten ausgearbeiteten\nDetailüberbauungsplanes. Für den Fall der Nichtannahme bzw. der Reduktion der vorgesehenen\nBebauungsmöglichkeiten wurde die Festsetzung eines neuen Kaufpreises durch die Parteien\nvorbehalten. Zudem wurde präzisiert, dass die Erschliessung des Grundstücks vollumfänglich vom\nKäufer zu tragen sei.\n\nIm \"Zusatz zum Kaufsrechtsvertrag vom … 2006\", den die Parteien am … 2006 unterzeichneten,\nwurde insbesondere noch die Liegenschaft Art. ddd des Grundbuchs der Gemeinde E.________\nnäher umschrieben.\n\nAufgrund einer Neudefinition der F.________ im Sektor G.________ durch die Gemeinde\nE.________ schlossen die Parteien dann am … 2006 einen weiteren Zusatzvertrag ab. Darin\nwurde insbesondere das Kaufsrecht auf eine Fläche von 10'388 m2 ausgedehnt (Preis: 4'130'000\nFranken; aufgerundet 398 Franken pro m2). Zudem wurde bestimmt, dass das Kaufsrecht erst\nausgeübt werden könne, wenn die entsprechenden Pläne und Detailbebauungsreglemente genehmigt seien.\n\nMit einem dritten \"Zusatz zum Kaufsrechtsvertrag vom … 2006\" erfolgte schliesslich am … 2009\neine \"Neue Bezeichnung des Kaufsrechtsobjektes (Art. jjj und Art. kkk von E.________)\". Nach\nErstellen der Teilungsverbale räumte der Beschwerdeführer nun der B.________ AG ein\nKaufsrecht an seinen neu gebildeten Gründstücken Nr. jjj (Fläche von 2'557 m2) und kkk (Fläche\nvon 7'733 m2) des Grundbuchs der Gemeinde E.________ ein. Der Kaufpreis für die Gesamtfläche\nvon 10'290 m2 wurde – wiederum gestützt auf den vom Architekten ausgearbeiteten Detailüberbauungsplan inkl. Reglement und unter Vorbehalt einer allfälligen Herabsetzung – auf 4'091'304\nFranken (rund 398 Franken pro m2) festgesetzt. Im Übrigen wurde in den Vertragsbedingungen\ninsbesondere erneut präzisiert, dass das Kaufsrecht erst ausgeübt werden könne, wenn die in den\nKaufsrechtsverträgen erwähnten Umzonungen und Pläne rechtskräftig genehmigt seien (mit Ausnahme des Detailbebauungsplans inkl. seinem Reglement). Zudem wurde betont, die\nGrundstückgewinn- bzw. Reingewinnsteuer sowie die \"Steuer zur Verminderung von Kulturland\"\nwerde vollumfänglich durch die Verkäuferschaft bezahlt. Für den Fall einer Abtretung des Kaufsrechts durch die B.________ AG wurde jedoch vorgesehen, dass diese den allenfalls auf dem\nAbtretungspreis erhobenen Betrag der \"Steuer zur Verminderung von Kulturland\" im internen Verhältnis übernimmt (unter Sicherstellung beim Notar). Schliesslich wurde in diesem Vertragszusatz\ndie Übernahme der Erschliessungskosten dem geänderten Erschliessungskonzept (gemäss dem\nVertrag zwischen der Gemeinde E.________ und dem Beschwerdeführer) angepasst.\nKantonsgericht KG\n\nSeite 3 von 12\n\n"}