noch im Kanton Freiburg ein, wobei er ein steuerbares Einkommen von 115'220 Franken sowie ein steuerbares Vermögen von 13'701'990 Franken deklarierte. Wenn nun die Steuerbehörde am 18. Februar 2010 für das Jahr 2008 eine Veranlagungsanzeige eröffnete, in welcher die direkte Bundesteuer auf null und das auf kantonaler Ebene steuerbare Einkommen bzw. Vermögen bloss auf einem kleinen Bruchteil der Selbstdeklaration festgelegt wurde (24'656 Franken, jedoch satzbestimmendes Einkommen von 139'660 Franken; [geschuldete einfache Steuer: 3'043.60 Franken] bzw. 1'208'683 Franken, satzbestimmendes Vermögen von 12'924'718 Franken [geschuldete einfache Kantonssteuer: