Diesem liege die Erkenntnis zugrunde, dass das positive Recht nicht alle möglichen und denkbaren Fälle einzeln erfassen und im Voraus regeln könne. Wie sehr der Gesetzgeber sich auch bemühen möge, werde es immer solche Fälle geben, bei denen die starre Anwendung der gesetzlichen Prinzipien zu Ungerechtigkeiten führen würde, die dem Sinn und Zweck des positiven Rechtes widersprächen und die der Richter nicht dulden dürfe. Wie im Privatrecht sei der Grundsatz von Treu und Glauben eine die Auslegung und Ergänzung von Gesetzen und Rechtsgeschäften mitbestimmende Regel.