Da er seit Juni 2009 seinen Wohnsitz im Kanton Thurgau habe, bitte er um Überweisung des entsprechenden Betrages. Diesem Begehren wurde mit Entscheid vom 23. November 2011 stattgegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Betrag auf der Abrechnung, welche den Saldo der Steuern von 2008 festsetze, verrechnet werde. D. In der Folge eröffnete die Kantonale Steuerverwaltung A.________ am 15. Dezember 2011 eine neue ordentliche Veranlagungsanzeige für die Kantonssteuer und die direkte Bundessteuer 2008 mit dem Vermerk "Berichtigung".