ist. C. Mit Schreiben vom 30. September 2011 teilte A.________ der Kantonalen Steuerverwaltung mit, die Verrechnungssteuer für das Jahr 2008 habe gemäss seiner Steuererklärung für dieses Jahr 63'645.25 Franken betragen. Bei der Durchsicht seiner Steuerakten habe er festgestellt, dass ihm dieser Betrag noch nicht zurückerstattet worden sei. Da er seit Juni 2009 seinen Wohnsitz im Kanton Thurgau habe, bitte er um Überweisung des entsprechenden Betrages. Diesem Begehren wurde mit Entscheid vom 23. November 2011 stattgegeben.