Auf jeden Fall erscheint als unwahrscheinlich, dass die Arbeitgeberfirma ausgerechnet im Jahr der Kündigung kurzfristig eine dermassen sprunghafte Lohnerhöhung vorgenommen haben soll. Dies gilt umso mehr, als die Beschwerdeführerin den Schlussteil des eigentlichen EMBA-Lehrgangs ohnehin erst im […] ccc, also einen Monat vor Arbeitsende begonnen hat. Schliesslich hat die Beschwerdeführerin auch glaubhaft dargetan, dass ihre neue Stelle als Customer Service Manager bei der der H.________ Ltd keinen Berufsaufstieg darstellt. Gemäss unbestrittener Darstellung ist sie dort nicht Mitglied der Geschäftsleitung und hat von […] bis […] 2012 einen Lohn von rund 70'000 Franken erzielt.