Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass damit am Ende des Arbeitsverhältnisses die Überstunden und Ferienrückstände abgegolten werden sollten, welche sich insgesamt über die Jahre hinweg in der Kaderfunktion aufgestaut hatten. Der ausgewiesene Stundenansatz (68.57 Franken) entspricht denn auch in etwa dem über Jahre hinweg erzielten Kaderlohn von etwas mehr als 120'000 Franken. Auf jeden Fall erscheint als unwahrscheinlich, dass die Arbeitgeberfirma ausgerechnet im Jahr der Kündigung kurzfristig eine dermassen sprunghafte Lohnerhöhung vorgenommen haben soll.